|
Zugriffe |
Seitenaufrufe : 2472924
|
|
|
Beispiele für zwanghaftes Verhalten wurden bereits von Euripides in der
antiken Literatur angeführt. Verschiedene bedeutende Persönlichkeiten
waren
| Es gibt keine hoffnungslosen Situationen. Es gibt nur Menschen, die darüber hoffnungslos geworden sind.
(Clare Booth Luce)
|
Historische Aspekte der Zwangsstörung
Beispiele für zwanghaftes Verhalten wurden bereits von Euripides in der
antiken Literatur angeführt. Verschiedene bedeutende Persönlichkeiten
waren in der Vergangenheit von dieser Störung betroffen, z.B. Martin
Luther und Charles Darwin.
Die Fremdheit der Zwänge wurde in der christlichen Welt durch das
Wirken des Teufels erklärt, was sich erst im 19. Jahrhundert änderte.
Eine einigermaßen zutreffende Beschreibung der Zwangsstörung erfolgte
erstmals 1838 von dem französischen Psychiater Esquirol, der die
Störung als die "Krankheit des Zweifels" bezeichnete. In den folgenden
Jahrzehnten wurden Zwangssymptome meistens als Ausdruck einer
Depression angesehen. Westphal schlug bereits 1878 vor, Zwänge wegen
ihrer Unterschiede gegenüber Angststörungen und Depressionen als
eigenständige Krankheit zu betrachten. 1894 beschrieb Sigmund Freud die
Zwangsneurose und entwickelte dazu ein psychoanalytisches
Erklärungsmodell.
Zwangsstörungen wurden in unserem Jahrhundert ohne große Kontroversen
relativ einheitlich definiert, Auffassungsunterschiede bestehen jedoch
hinsichtlich der Zuordnung. Zwangsstörungen werden im amerikanischen
Diagnoseschema seit 1987 zu den Angststörungen gezählt, was im ICD-10
nicht der Fall ist.
Symptomatik der Zwangsstörung
Zwangsähnliche Phänomene treten auch bei vielen gesunden Menschen auf:
Gehen entlang bestimmter Linien, nicht auf bestimmte Fugen steigen,
Vermeiden bestimmter Bodenplatten, Lesen-Müssen aller Autokennzeichen
oder Werbeplakate, Zählen von Randsteinen, Treppenstufen, Autos oder
Glockenschlägen, übermäßige Genauigkeit in bestimmten Bereichen,
verschiedene stereotype Gewohnheiten und Rituale, mehrfaches Nachzählen
der Geldscheine auf der Bank bei Abhebung eines großen Geldbetrags,
wiederholte Kontrollen des Ofens, der Gas- und Wasserhähne, der
Wohnungstür oder des Gepäcks vor Urlaubsreisen, mehrfache Kontrollen
beim Auto nach einer unangenehmen Panne, leicht magische Praktiken, um
das Glück zu erzwingen (z.B. Einsetzen der Geburtsdaten bei den
Lottozahlen, Klopfen auf Holz, "toi-toi-toi"-Rufe), gedankliches
Beharren auf einzelnen Worten, Sätzen oder Melodien u.a. Es handelt
sich dabei um keine lebensbeeinträchtigenden Denk- und
Verhaltensgewohnheiten, sondern oft um Strukturierungshilfen für das
Leben. Der Gesunde kontrolliert bei Unsicherheit gewöhnlich nur einmal
und gewinnt Sicherheit, der Zwangskranke bleibt unsicher.
Zwangsstörungen umfassen Zwangsgedanken bzw. Zwangsimpulse (engl.
obsessions) und Zwangshandlungen (engl. compulsions). Im
angloamerikanischen Raum heißt die Zwangsstörung deshalb
"obsessive-compulsive disorder". Bestimmte Situationen, Personen oder
Objekte lösen bestimmte Zwangsgedanken aus, die zu Zwangshandlungen
führen. Die häufigsten Zwänge sind Kontrollzwänge, gefolgt von
Waschzwängen. Über 85% der Betroffenen weisen primär Zwangshandlungen
auf, nur rund 12% der Zwangskranken in Behandlungseinrichtungen leiden
unter reinen Zwangsgedanken.
Die Zwangsstörung wird im ICD-10 folgendermaßen beschrieben:
"Wesentliche Kennzeichen dieser Störung sind wiederkehrende
Zwangsgedanken und Zwangshandlungen. Zwangshandlungen sind Ideen,
Vorstellungen oder Impulse, die den Patienten immer wieder stereotyp
beschäftigen. Sie sind fast immer quälend, weil sie gewalttätigen
Inhalts oder obszön sind, oder weil sie einfach als sinnlos erlebt
werden; erfolglos versucht die betroffene Person, Widerstand zu
leisten. Sie werden als eigene Gedanken erlebt, selbst wenn sie als
unwillkürlich und häufig als abstoßend empfunden werden.
Zwangshandlungen oder -rituale sind ständig wiederholte Stereotypien.
Sie werden weder als angenehm empfunden, noch dienen sie dazu, an sich
nützliche Aufgaben zu erfüllen. Die Patienten erleben sie oft als
Vorbeugung gegen ein objektiv unwahrscheinliches Ereignis, das ihnen
Schaden bringen oder bei denen sie selbst Unheil anrichten könnten. Im
allgemeinen, wenn auch nicht immer, wird dieses Verhalten von der
betroffenen Person als sinnlos und ineffektiv erlebt. Sie versucht
immer wieder, dagegen anzugehen, bei sehr lange andauernden Störungen
kann der Widerstand schließlich minimal sein. Vegetative Angstsymptome
sind häufig vorhanden, aber auch quälende innere Anspannung ohne
auffällige vegetative Stimulation."
Über Zwangsgedanken oder Grübelzwänge heißt es im ICD-10:
"Diese können die Form von zwanghaften Ideen, bildhaften Vorstellungen
oder Zwangsimpulsen annehmen. Sie sind inhaltlich sehr unterschiedlich,
aber für den Betreffenden fast immer quälend. Eine Frau kann
beispielsweise von der Furcht gequält werden, dem Impuls, ihr geliebtes
Kind zu töten, nicht mehr widerstehen zu können, oder unter einer
obszönen oder blasphemischen und ich-fremden wiederkehrenden bildhaften
Vorstellung zu leiden. Manchmal sind diese Ideen einfach sinnlos und
bestehen in endlosen pseudophilosophischen Überlegungen unwägbarer
Alternativen. Diese unentschiedene Betrachtung von Alternativen ist ein
wichtiger Teil vieler zwangshafter Grübeleien, häufig verbunden mit der
Unfähigkeit, triviale, aber notwendige Entscheidungen des täglichen
Lebens zu treffen. Die Beziehung zwischen Grübelzwang und Depression
ist besonders eng ..."
Über Zwangshandlungen (Zwangsrituale) liest man im ICD-10:
"Die meisten Zwangshandlungen beziehen sich auf Reinlichkeit (besonders
Händewaschen), übertriebene Ordnung und Sauberkeit oder wiederholte
Kontrollen, die eine möglicherweise gefährliche Situation verhindern
sollen. Diesem Verhalten liegt die Furcht vor einer die betreffende
Person bedrohenden oder von ihr ausgehenden Gefahr zugrunde. Das Ritual
ist ein wirkungsloser, symbolischer Versuch, diese Gefahr abzuwenden.
Zwangshaft rituelle Handlungen können täglich stundenlang ausgeführt
werden und sind manchmal verbunden mit besonderer Entschlusslosigkeit
und Langsamkeit. Im allgemeinen sind Zwangshandlungen bei beiden
Geschlechtern gleich häufig. Handwaschrituale sind bei Frauen häufiger,
eine Verzögerung der Handlungsabläufe ohne Wiederholung bei Männern."
Das DSM-IV erstellt folgende diagnostische Kriterien für die Zwangsstörung:
A. Entweder Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen:
Zwangsgedanken, wie durch (1), (2), (3) und (4) definiert:
(1) wiederkehrende und anhaltende Gedanken, Impulse oder Vorstellungen,
die zeitweise während der Störung als aufdringlich und unangemessen
empfunden werden und die ausgeprägte Angst und großes Unbehagen
hervorrufen,
(2) die Gedanken, Impulse oder Vorstellungen sind nicht nur übertriebene Sorgen über reale Lebensprobleme,
(3) die Person versucht, diese Gedanken, Impulse oder Vorstellungen zu
ignorieren oder zu unterdrücken oder sie mit Hilfe anderer Gedanken
oder Tätigkeit zu neutralisieren,
(4) die Person erkennt, dass die Zwangsgedanken, -impulse oder
-vorstellungen ein Produkt des eigenen Geistes sind (nicht von außen
auferlegt wie bei Gedankeneingebung).
Zwangshandlungen, wie durch (1) und (2) definiert:
(1) wiederholte Verhaltensweisen (z.B. Händewaschen, Ordnen,
Kontrollieren) oder gedankliche Handlungen (z.B. Beten, Zählen, Wörter
leise Wiederholen), zu denen sich die Person als Reaktion auf einen
Zwangsgedanken oder aufgrund von streng zu befolgenden Regeln gezwungen
fühlt,
(2) die Verhaltensweisen oder die gedanklichen Handlungen dienen dazu,
Unwohlsein zu verhindern oder zu reduzieren oder gefürchteten
Ereignissen oder Situationen vorzubeugen; diese Verhaltensweisen oder
gedanklichen Handlungen stehen jedoch in keinem realistischen Bezug zu
dem, was sie neutralisieren oder zu verhindern versuchen, oder sie sind
deutlich übertrieben.
B. Zu irgendeinem Zeitpunkt im Verlauf der Störung hat die Person
erkannt, dass die Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen übertrieben oder
unbegründet sind...
C. Die Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen verursachen erhebliche
Belastung, sind zeitaufwendig (benötigen mehr als 1 Stunde pro Tag)
oder beeinträchtigen deutlich die normale Tagesroutine der Person, ihre
beruflichen (oder schulischen) Funktionen oder die üblichen Aktivitäten
und Beziehungen...
Zwangshandlungen
Zwangshandlungen werden gewöhnlich in folgende Typen unterschieden:
- Wasch-
und Säuberungszwänge. Reinigungszwänge haben eine starke Ähnlichkeit
mit phobischem Vermeidungsverhalten. Die Angst vor Verunreinigung durch
verschiedene Substanzen und deren vermeintliche Folgen (Tod, Krankheit,
Unglück) bewirkt ein derartiges Unbehagen, dass oft stundenlange Wasch-
und Reinigungsprozeduren einsetzen. Besonders gefürchtet werden
Körperausscheidungen (Schweiß, Urin, Kot, Menstruationsblut,
Vaginalsekret, Samen), Schmutz (Erde, Fußboden), Keime jeder Art (z.B.
bei Abfällen, öffentlichen Toiletten, Türgriffen), Bakterien und Viren,
Krankheiten (z.B. AIDS), bestimmte chemische Substanzen oder Tiere als
Überträger gefährlicher Krankheitserreger. Wasch- und Putzzwänge sollen
befürchtetes Unglück wie Tod oder Krankheit verhindern oder einfach nur
das Gefühl des Wohlbehagens wiederherstellen. Reinigungszwänge ufern im
Laufe der Zeit immer mehr aus, weil aufgrund möglicher Kontakte und
Übertragungen immer mehr Bereiche als verunreinigt angesehen werden.
Die Angehörigen müssen bald dieselben Reinigungsrituale einhalten, um
jede Verunreinigung zu vermeiden. Eltern, Gatte bzw. Kinder fügen sich
oft erstaunlich geduldig den Reinigungsvorschriften des Zwangskranken
oder (was seltener vorkommt) wehren sich erbittert gegen diese
Anordnungen, sodass in der Familie ständige Spannungen gegeben sind.
Menschen mit Waschzwängen haben einen hohen Verbrauch von Warmwasser,
Seife und Handtüchern. Das Badezimmer wird oft stundenlang nicht
verlassen und damit für andere unzugänglich.
- Kontrollzwänge.
Die Angst vor einer Katastrophe ("Durch mein Verhalten könnte jemand
ein Unglück erleiden"; "Ich könnte für einen Fehler bestraft werden")
führt z.B. zu übermäßiger Kontrolle des Ofens, anderer Elektrogeräte,
der Wasser- und Gashähne, der Türen und Fenster, bestimmter beruflicher
oder privater Tätigkeiten. Die Betroffenen haben ein übertriebenes
Verantwortungsgefühl für eventuelle Fehler und Folgen für andere
Menschen. Oft werden Arbeiten immer wieder kontrolliert, um Fehler und
damit soziale Kritik zu vermeiden. Die durchgeführten Kontrollen werden
ständig bezweifelt, sodass sie immer wieder neu ausgeführt werden
müssen. Zur Rückversicherung müssen oft noch Personen des besonderen
Vertrauens kontrollieren. Magische Praktiken können dazu verwendet
werden, lange Kontrollrituale abzukürzen, und haben in diesem Sinn eine
ökonomische Funktion.
- Ordnungszwänge.
Ein bestimmtes, persontypisches, oft nicht näher begründbares festes
Ordnungssystem dient zur Strukturierung der Lebensumwelt. Bettzeug,
Wäsche, Kleidung, Zahnbürsten, Schuhe, Wohnungsgegenstände,
Schreibtisch-Utensilien, Arbeitsgeräte u.a. müssen nach einem ganz
bestimmten Muster angeordnet sein. Oft spielt die symmetrische oder
millimetergenaue Ausrichtung eine große Rolle. In ihrem
Perfektionsdrang verbringen die Betroffenen oft Stunden damit, alles
"richtig" an seinen Platz zu stellen. Wenn die Ordnung oder Symmetrie
nicht eingehalten wird, könnte ein Unglück passieren, was große innere
Unruhe auslöst. Ordnungsrituale können den Charakter einer magischen
Schutzwirkung ausüben. Niemand darf daher das etablierte Ordnungssystem
verändern.
- Wiederholungszwänge
(Wiederholen von Handlungen, Worten, Sätzen, Zahlen oder Gebeten).
Wiederholungsrituale dienen der Abwehr oder Neutralisierung etwaiger
Katastrophen, auch wenn keinerlei logische Beziehung besteht zwischen
der Zwangsbefürchtung ("Meine Mutter könnte bald sterben"; "Mein Gatte
könnte fremdgehen") und der Zwangshandlung. Es handelt sich um Rituale
wie bestimmte stereotype Bewegungen, ständiges An- und Ausziehen,
Zählen-Müssen nach einem bestimmten Muster, Handlungen unter dem Diktat
einer bestimmten Zahl, d.h. man muss eine bestimmte Zahl von Stunden
arbeiten, Blätter beschreiben, Arbeitsschritte wiederholen, ansonsten
muss die ganze Arbeit noch einmal gemacht werden, um ein Unglück zu
verhindern oder das Gefühl der Unvollkommenheit zu beseitigen.
Wiederholungszwänge haben eher magischen als logischen Charakter. Bei
Wiederholungszwängen gibt es oft keine äußere Situation als Auslöser.
- Sammeln,
Stapeln und Horten. Bestimmte Gegenstände werden oft jahrelang
gesammelt und gehortet, auch wenn sie gar nicht gebraucht werden.
Nichts kann weggeworfen werden aus Angst, es könnte irgendwann doch
einmal gebraucht werden. Sammeln vermittelt das Gefühl der Kontrolle
über die Umwelt und der Absicherung gegenüber der Zukunft. Horten in
der Wohnung führt häufig zu Platzmangel, Unordentlichkeit und
Unbehaglichkeit für die Familienmitglieder. Zwanghafte Sammler setzen
ihrer Sammelleidenschaft keinen Widerstand entgegen und werden erst
unruhig, wenn die Angehörigen Druck machen, verschiedene Sachen endlich
wegzuwerfen.
- Primäre
zwanghafte Langsamkeit, d.h. Handeln im "Zeitlupentempo", wo alle
Alltagshandlungen extrem viel Zeit in Anspruch nehmen, ohne dass dieses
Verhalten eine Folge einer anderen Zwangssymptomatik darstellt, kommt
zwar selten vor, verhindert dann allerdings oft die berufliche und
soziale Integration.
|
Zwangsgedanken
Zwangsgedanken treten in zwei Formen auf:
- Zwangsbefürchtungen
und Zwangsimpulse, die durch ein kognitives oder
verhaltensbezogenes Ritual neutralisiert werden. Es bestehen
große Befürchtungen um ein bevorstehendes Unheil, eher auf
andere, nahestehende Personen bezogen als auf die eigene Person.
Der Zwangskranke glaubt, daran irgendwie schuld zu sein und
fühlt sich für die Abwendung der Katastrophe verantwortlich.
Oft bestehen Zwangsgedanken mit aggressivem Inhalt gegen
nahestehende Personen. Zwangsvorstellungen führen zu Angst- und
Unruhezuständen, die durch bestimmte Rituale kurzfristig
erfolgreich reduziert werden können. Die Zwangsgedanken stehen
in völligem Widerspruch zum Wertsystem der Betroffenen (dies
macht geradezu ihr Wesen aus): gotteslästerliche Gedanken eines
frommen Menschen, aggressive Impulse eines Pazifisten,
Mordphantasien einer überbehütenden Mutter gegenüber ihrer
kleinen Tochter. Die Zwangsgedanken ("Ich werde jemand
umbringen") lösen Ängste aus, die durch beruhigende, je
nach Bedarf wechselnde zwanghafte Gegengedanken ("Ich darf
niemand umbringen") zu bewältigen versucht werden. Die
kognitiven Rituale wirken kurzfristig angst- und
spannungsreduzierend wie die Verhaltensrituale bei Wasch- oder
Kontrollzwängen.
- Denkzwänge
bzw. zwanghaftes Grübeln (z.B. "Ich komme in die
Hölle"; "Was habe ich Schlechtes gesagt bzw.
getan?"). Bestimmte Zwangsgedanken führen zu zwanghafter
Beschäftigung mit den entsprechenden, meist unbestimmten
Inhalten. Derartige Gedankenzwänge haben meistens einen
angstverstärkenden Effekt, weil sie durch keinen Gegengedanken
wirksam neutralisiert werden können.
|
Drei Beispiele veranschaulichen das Leiden von Menschen mit Zwangsstörungen.
Eine Frau mit Waschzwängen muss folgende Zwangsrituale durchführen:
Alle Familienmitglieder (Vater, Sohn und Tochter) müssen vor der
Wohnungstür die Schuhe ausziehen, peinlich genau säubern und
schließlich noch die Sohlen desinfizieren. Beim Eintreten dürfen sie
nicht den Griff der bereits von der Patientin geöffneten Tür berühren.
Sie müssen sofort in das Bad gehen, die Hände gründlich mit Seife
waschen, die Kleidung in die Schmutzwäsche geben und frisches Gewand
anziehen, weil die Luft durch die Großindustrie verunreinigt sein
könnte. In bestimmten Fällen, wenn die Luft besonders schlecht ist,
müssen sich alle nach dem Betreten der Wohnung sicherheitshalber auch
noch duschen. Trotz dieser Vorkehrungen müssen bestimmte Stellen der
Wohnung gemieden werden, weil die Patientin sonst mit der Reinigung der
Wohnung überfordert wäre. Außer den Familienmitgliedern darf seit einem
Jahr kein Bekannter oder Verwandter mehr die Wohnung betreten, weil man
fremden Menschen derartige Reinigungsrituale nicht zumuten kann und
sonst ins Gerede kommen würde. Alle Familienmitglieder finden Ausreden,
warum Besuche derzeit nicht möglich sind. Sie sind innerlich voll Groll
über die Patientin, decken sie jedoch nach außen hin und fügen sich in
ihre Zwangsrituale ein, um nicht ihren Ärger zu erregen und in
ständigen familiären Spannungen leben zu müssen. Verschiedene Feiern,
die unvermeidlich sind, werden in Lokale verlegt, was die Eingeladenen
durchaus freut, so dass sie gar nicht merken, dass die Wohnung steril
gehalten werden muss.
Besondere Reinigungsprozeduren sind erforderlich, wenn die Patientin
und die 14jährige Tochter die Menstruation haben. Die Unterwäsche und
die Klobrille werden gereinigt, als wären sie verseucht. Die Hände
müssen nicht nur gründlich mit Seife gewaschen, sondern desinfiziert
werden wie in einem Krankenhaus. Erst danach dürfen Nahrungsmittel
angegriffen und gekocht werden. Schließlich sollen die
Familienmitglieder nicht mit Bazillen, die im Regelblut sein könnten,
angesteckt werden. Die Mutter schärft der Tochter dieses Verhalten
stets aufs Neue ein und erinnert sie daran, welche Gefahren ansonsten
drohen könnten. Wenn die Tochter die Regelblutung einmal bereits zwei
Tage lang bekommen hat, ohne dass die Mutter dies weiß, ist sie
beunruhigt, denn die Tochter könnte sich nicht an die Vereinbarungen
gehalten haben. Dann muss die Mutter alles, was die Tochter angegriffen
hat, besonders gründlich reinigen. Wenn die Tochter nicht darauf
achtet, dass ihre Unterhose mit dem Regelblut nicht mit der übrigen
Wäsche in Berührung kommen darf, ist für die ganze Schmutzwäsche ein
Spezialwaschgang erforderlich.
Der Gatte, der in seinem Betrieb mit chemischen Substanzen in Kontakt
kommt, die möglicherweise gefährlich sein könnten, darf erst nach Hause
kommen, wenn er sich in der Firma geduscht hat und seine
Arbeitskleidung im Betrieb abgelegt hat, die konsequenterweise auch
auswärts gereinigt werden muss.
Die Patientin war früher halbtags berufstätig, aufgrund der Wasch- und
Reinigungszwänge, die täglich mehrere Stunden in Anspruch nehmen, kam
sie mit dem Haushalt nicht mehr zurecht, obwohl alle kräftig mithalfen,
so dass sie vor zwei Jahren ihren Beruf aufgeben musste. Von da an
wurde die Zwangsstörung noch ärger, schon allein deshalb, weil die
Patientin nun mehr Zeit dazu hatte.
Die Patientin ist für keinerlei Vernunftargumente zugänglich. Sie hat
letztlich ein emotionales Problem, nämlich dass einem Familienmitglied
etwas Lebensgefährliches zustoßen könnte. Ursächlich hängt dies damit
zusammen, dass bei ihrer Mutter vor vier Jahren ein Magenkrebs entdeckt
wurde, den die Patientin darauf zurückführt, dass diese mit ihren
ungewaschenen Händen, die vorher berufsbedingt chemische Substanzen
berührt hatten, Lebensmitteln verzehrte und sich dadurch nach Meinung
der Patientin gleichsam selbst vergiftet habe. Die Patientin sah darin
schon immer eine gewisse Gefahr und fühlt sich durch diese Ereignisse
in ihrer Sorge bestätigt, weshalb sie in ihrer Familie darauf achtet,
dass niemand durch Verunreinigung zu Schaden kommt.
Ein Mann mit Kontrollzwängen ist mit folgendem inneren Dialog beschäftigt:
"Habe ich die Haustür wirklich abgesperrt oder nur ins Schloss fallen
lassen? Sind die Fenster tatsächlich fest verschlossen oder nur
angelehnt? Es ist furchtbar, wenn ich die Wohnung nicht einbruchssicher
verlassen habe. Ich habe die Wohnung als letzter verlassen. Ich bin
schuld, wenn etwas passiert. Was ist, wenn Diebe kommen? In unserer
Gegend ist ohnehin schon einmal eingebrochen worden. Das halte ich
nicht aus! Ich muss sofort noch einmal umdrehen und zu Hause
nachschauen. Nein, es wird schon nichts passieren, ich versäume sonst
den Bus zur Arbeit. Ich habe ohnehin alles mehrfach kontrolliert. Aber
was ist, wenn ein Sturm ein Fenster öffnet, das doch nur angelehnt war?
Bei einem Sturm sind nur wenig Menschen auf der Straße, und niemand
sieht, wie leicht ein paar Ausländer unsere Wohnung ausräumen, den
wertvollen Schmuck meiner Frau, die neue HiFi-Anlage meines Sohnes und
die wertvollen Bilder und Teppiche mitnehmen und sofort unauffindbar
aus der Gegend verschwinden und das Ganze im Ausland verkaufen. Ich
muss unbedingt sofort zurück. Das Risiko ist zu groß. Das halte ich
nicht aus. Mir wird ganz schlecht, wenn ich daran denke, was passieren
kann. Es könnte zumindest ein Kellerfenster offen sein. Nur einmal muss
ich noch nachschauen, dann reicht es mir wirklich. Vielleicht hat der
Bus Verspätung, und ich erreiche ihn noch, wenn ich mich beeile."
Eine junge Frau mit einer 10 Monate alten Tochter leidet unter Zwangsbefürchtungen:
"Ich könnte mein Kind mit einem Gegenstand verletzen oder gar mit einem
Messer töten. So etwas darf ich nicht denken, sonst tue ich es wirklich
in einem Anfall von Wahnsinn. Was bin ich doch für eine schlechte
Mutter! Ich darf nicht mehr allein mit dem Kind zusammen sein, sonst
kann ich für nichts garantieren. Alle Messer müssen von meinem Mann
weggeräumt werden. Nein, ich darf kein Messer angreifen, wenn ich mit
meiner Tochter allein bin, denn sonst tue ich ihr wirklich etwas. Aber
vielleicht lasse ich sie einmal fallen, und dann ist sie tot. Es ist
alles viel zu gefährlich, meine Mutter muss wieder in unser Haus
ziehen, auch wenn ich früher froh war, dass sie nicht ständig dastand
und mich herumkommandierte."
Zwangsstörungen als Angststörungen - Eine Kontroverse
Zwischen den beiden maßgeblichen Diagnoseschemata bestehen wesentliche
Unterschiede in der Zuordnung der Zwangsstörungen:
Das internationale ICD-10 ordnet die Zwangsstörung den neurotischen
Störungen zu (obwohl dieser Terminus möglichst zu vermeiden versucht
wird).
Das amerikanische DSM-IV zählt die Zwangsstörung zu den Angststörungen,
was der einflussreiche englische Psychiater Marks bereits 1969 tat.
Die Darstellung der Angststörungen in diesem Buch folgt der
amerikanischen Diagnostik, die in zunehmendem Ausmaß auch international
verwendet wird. Bei einer ausschließlichen Orientierung am ICD-10
könnte auf die Beschreibung der Zwangsstörungen in diesem Buch
verzichtet werden. Es lassen sich gewichtige Argumente gegen die
Zuordnung der Zwangsstörungen zu den Angststörungen anführen:
- Menschen
mit Zwangsstörungen weisen eine andere Form von Ängsten auf als
typische Angstpatienten. Im Mittelpunkt stehen allgemeine Unruhe,
Anspannung, Ärger, Gereiztheit und diffuses Unbehagen. Zwangsrituale
sind ein Mittel zur Bewältigung von Unruhe und Unbehagen. Das
wesentlichste Merkmal an Zwangsstörungen ist ein bestimmtes
Zwangsritual. Erst dessen Nicht-Ausführung im Zuge von
Unterdrückungsversuchen der Zwänge bewirkt unerträgliche Angstzustände.
Ängste werden somit erst dann massiv erlebt, wenn die
anspannungsreduzierenden Zwänge nicht mehr im nötigen Ausmaß ausgeführt
werden.
- Ängste
bei Zwängen werden nicht einfach nur durch bestimmte Reize und
Situationen ausgelöst, sondern vielmehr erst durch das Gefühl einer
damit verbundenen Verantwortung, der man nicht gewachsen sein könnte,
sodass andere Personen zu Schaden kommen könnten. Man sorgt sich um die
Verseuchung der Hände durch Bazillen vor allem deshalb, weil man
dadurch andere anstecken könnte.
- Während
Zwangshandlungen eine kurzfristig wirksame Verringerung von Angst und
Unruhe bewirken, ist bei Zwangsgedanken geradezu das Gegenteil der
Fall: es kommt zu einem Anstieg von Erregung und Unruhe.
- Tranquilizer
bewirken bei Zwangspatienten keine Besserung, was darauf hinweist, dass
angstlösende Medikamente nicht den zentralen Wirkmechanismus von
Angstverläufen bei Zwängen erfassen.
- Zwangspatienten sprechen im Vergleich zu Angstpatienten kaum auf Placebos an.
- Zwangspatienten erleben im Gegensatz zu Angstpatienten kaum eine vollständige Heilung.
- Zwangspatienten weisen eine größere interaktionelle Verletzbarkeit auf als Angstpatienten.
- Zumindest
bei einem Teil der Zwangsstörungen sind hirnorganische Komponenten
anzunehmen (gestörte Interaktion zwischen Basalganglien, limbischem
System und Frontalhirn).
- Zwangsstörungen
weisen Übergänge zu unterschiedlichen psychischen Störungen auf (z.B.
Essstörung, Hypochondrie, Dysmorphophobie, Impulskontrollstörung,
Trichotillomanie, d.h. zwanghaftes Haareausreißen).
|
Abgrenzung von Zwangsstörungen gegenüber anderen Störungen
Es bestehen deutliche Unterschiede zwischen Phobien und
Zwangsstörungen, wie bereits erwähnt wurde und anhand einer Tabelle
zusätzlich veranschaulicht werden kann. Der Aspekt der persönlichen
Verantwortung stellt ein zentrales Unterscheidungsmerkmal dar. Phobien
bestehen in der Erwartung einer gefürchteten Katastrophe, auf die man
keinen Einfluss zu haben glaubt, Zwangsstörungen sind dagegen
charakterisiert durch ein großes Gefühl der Verantwortung für die
erwartete Katastrophe, verbunden mit Schuldgefühlen, sollte diese nicht
abgewendet werden können.
Unterscheidung von Phobien und Zwängen
Zwangsgedanken bzw. zwanghaftes Grübeln haben zwar eine gewisse
Ähnlichkeit mit einer ausgeprägten generalisierten Angststörung, lassen
sich in der Regel jedoch eher leicht davon unterscheiden:
- Bei
einer generalisierten Angststörung steht eine ständige übertriebene
Besorgtheit im Vordergrund, die mit realen Lebensumständen zu tun hat
und eher ich-nahe (ich-synton) erlebt wird.
- Zwangsgedanken
sind charakterisiert durch die Aufdringlichkeit der Gedanken, die damit
verbundenen Gedanken von Verantwortung und Schuld sowie den irrealen
Charakter der Zwangsgedanken, die eher als ich-fremd (ich-dyston)
erlebt werden.
|
Angststörungen lassen sich gegenüber einer Psychose durch zwei Faktoren abgrenzen:
- Zwangspatienten
wissen, dass ihre Gedanken letztlich unrichtig sind bzw. haben
entsprechende Zweifel, bei einer Paranoia oder paranoiden Psychose
dagegen besteht eine unkorrigierbare subjektive Gewissheit über den
Inhalt der Gedanken.
- Zwangspatienten
wissen auch (im Gegensatz zu psychotischen Patienten), dass das
Bedrängt-Werden aus der eigenen Person und nicht aus der Umwelt stammt.
|
Die
Abgrenzung gegenüber Depressionen kann (zumindest im Querschnitt)
schwierig sein. Zwangsstörung und Depression hängen oft eng zusammen:
- Zwangsgedanken
(Grübelzwänge) treten oft im Rahmen einer depressiven Episode auf. Eine
Zwangsstörung sollte nur dann diagnostiziert werden, wenn der
Grübelzwang nicht im Zusammenhang mit einer Depression auftritt und
anhält.
Depressive Reaktionen treten oft auch als Folge nicht
bewältigbar erscheinender Zwänge auf, gleichsam als
Resignationserscheinung nach langen Kämpfen gegen die Zwänge.
- Bestimmte
Antidepressiva (selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer) sind auch bei
Zwangsstörungen wirksam, was biologische Zusammenhänge nahe legt.
|
Oft
werden auch übermäßiges Essen, Spielen, Sexualverhalten u.a. als
zwanghaft bezeichnet. Gegenüber Drang- und Suchtverhaltensweisen gibt
es zwei Abgrenzungskriterien:
- Bei
Suchtverhaltensweisen haben die Betroffenen zumindest zum Zeitpunkt des
Verhaltens einen gewissen Genuss, auch wenn sie es später bereuen, dem
Drang nachgegeben zu haben. Zwangshandlungen bereiten dagegen niemals
angenehme Gefühle, sondern führen nur zu einem Nachlassen unangenehmer
Gefühle.
- Drang-
und Impulsstörungen stellen eine Erleichterung bei allgemeiner
Anspannung dar, Zwänge beinhalten eine spezifische Angst, die durch
spezifische Rituale bekämpft wird.
|
Zwangsstörungen
lassen sich auch gegenüber einer zwanghaften Persönlichkeitsstörung
eindeutig abgrenzen. Eine zwanghafte Persönlichkeit ist charakterisiert
durch ein ausgeprägtes Streben nach Ordentlichkeit, Perfektionismus und
Kontrolle, während Zwangsgedanken und Zwangshandlungen fehlen.
Das ICD-10 beschreibt eine "anankastische (zwanghafte)
Persönlichkeitsstörung", die nur bei 10% der Zwangspatienten vorliegt
(mindestens drei Merkmale müssen vorhanden sein):
- Übermäßiger Zweifel und Vorsicht.
- Ständige Beschäftigung mit Details, Regeln, Listen, Ordnung, Organisation oder Plänen.
- Perfektionismus, der die Fertigstellung von Aufgaben behindert.
- Übermäßige
Gewissenhaftigkeit, Skrupelhaftigkeit und unverhältnismäßige
Leistungsbezogenheit unter Vernachlässigung von Vergnügen und
zwischenmenschlichen Beziehungen.
- Übermäßige Pedanterie und Befolgung von Konventionen.
- Rigidität und Eigensinn.
- Unbegründetes Bestehen auf der Unterordnung anderer unter eigene Gewohnheiten oder unbegründetes Zögern, Aufgaben zu delegieren.
- Andrängen beharrlicher und unerwünschter Gedanken oder Impulse.
|
Epidemiologie, Verlauf und Folgen der Zwangsstörung
Unter Zwangsstörungen leiden in der BRD im Laufe des Lebens 2,0%,
innerhalb der letzten 6 Monate 1,8% und innerhalb des letzten Monats
1,4% der Bevölkerung. Über einen Beobachtungszeitraum von 7 Jahren trat
bei 39% der Zwangskranken eine Verschlechterung und Chronifizierung ein.
In den USA (ECA-Studie) weisen im Lebenszeitraum 2,5%, innerhalb der
letzten 6 Monate 1,5% und innerhalb des letzten Monats 1,3% der
Bevölkerung eine Zwangsstörung auf.
Die verschiedenen Zwangsstörungen weisen folgende Häufigkeitsverteilung
auf: 50% Waschzwänge, 35% Kontrollzwänge, 12-15% reine Zwangsgedanken
Zwangsstörungen entwickeln sich zumeist schleichend, ein akuter Beginn
durch bestimmte Auslöser ist jedoch möglich. Zwangsstörungen beginnen
eher selten schon in der Kindheit, häufiger im Jugendalter
(insbesondere bei männlichen Personen), am öftesten im frühen
Erwachsenenalter (in den 20er Jahren des Lebens).
Kontrollzwänge, die überwiegend bei Männern zu finden sind, treten
bereits mit etwa 18 Jahren auf, Waschzwänge, die vor allem bei Frauen
vorkommen, beginnen erst mit ca. 27 Jahren.
Drei Viertel der Waschzwänge setzen recht plötzlich ein, oft als Folge
eines bestimmten Ereignisses, an das sich die Betroffenen gewöhnlich
noch genau erinnern können. Kontrollzwänge beginnen (oft bei Männern
noch jüngeren Alters) bei zwei Drittel schleichend und unmerklich, bis
sie zu einer großen Belastung für die Betroffenen und ihre Umwelt
werden.
Menschen mit Zwangsstörungen versuchen, ihre Krankheit so lange als
möglich geheim zu halten (anfangs auch vor den engsten Angehörigen) und
alleine damit zurechtzukommen. Sie schämen sich wegen ihrer zwanghaften
Gedanken und Verhaltensweisen und fürchten deswegen, abgelehnt zu
werden. Sie suchen durchschnittlich erst 7,5 Jahre nach Beginn der
Störung eine Behandlung auf, wo die Krankheit oft schon weit
fortgeschritten ist und schwerer behandelbar wird. Es bestehen dann
häufig bereits vielfältige Beeinträchtigungen des familiären, sozialen
und beruflichen Lebens.
Der Beginn einer Psychotherapie erfolgt trotz großen Leidensdrucks
zumeist nur auf Anraten eines Arztes oder auf Druck der Angehörigen. In
den ersten Phasen einer Psychotherapie besteht oft noch eine große
Ambivalenz gegenüber Änderungsversuchen. Dies muss als typisches
Merkmal der Störung einfach hingenommen werden.
Rund 95% aller Zwänge setzen vor dem 40. Lebensjahr ein und treten fast
nie erstmals im Alter (über 50 Jahre) auf. Kontrollzwänge bei älteren
Menschen sind oft ein Kompensationsversuch von kognitiven Defiziten.
Unter den Menschen mit Zwangsstörungen sind etwa 55% Frauen und 45%
Männer. Auffällig ist die hohe Zahl der Zwangskranken ohne festen
Partner (rund 50% im Vergleich zu 25% bei den anderen Angststörungen),
was die Defizite im interaktionell-sozialen Bereich aufzeigt.
Lebensereignisse und psychosoziale Faktoren tragen zur Auslösung oder
spezifischen Ausformung von Zwängen in ähnlicher Weise bei wie bei
anderen Angststörungen. Zwangsstörungen können durchaus Schwankungen
aufweisen.
Rituale können verzögert, hinausgeschoben oder in Anwesenheit
bestimmter Menschen unterdrückt werden (z.B. zur Vermeidung von
Auffälligkeit). Ein Durchbrechen aggressiver oder sexueller Impulse
kommt aufgrund der starken Kontrollen nur in extremen Ausnahmefällen
vor.
Bei der Mehrzahl der Zwangsstörungen ergibt sich ein chronischer,
schwankender Verlauf mit Symptomverschlechterungen, die durch
psychosoziale Belastungsfaktoren verursacht sein können.
Die Zwangsstörung galt früher als kaum heilbar, was sich erst in den
60er Jahren durch die Verhaltenstherapie zu ändern begann. Doch auch
bei einer Verhaltenstherapie gelingt meist nur die Beseitigung des
Großteils der Symptome. Ein Teil der Zwangspatienten muss lernen, mit
einer Restsymptomatik besser zu leben, vor allem wenn die Symptome sehr
eng mit der Persönlichkeit der Betroffenen verbunden sind (z.B. nicht
mehr überschreitbares Ausmaß an Risikobereitschaft, unerträgliche
Unsicherheit, wenn die zwanghaften Rückversicherungsfragen aufgegeben
werden, verstärkte Schuldgefühle, wenn ein freieres Leben mit anderen
Wertvorstellungen versucht wird).
Zwangsstörung - Die Krankheit des Zweifelns
Meyer betonte bereits 1966 anlässlich der Vorstellung der
Reizkonfrontationstherapie bei Zwangsstörungen die Korrekturmöglichkeit
der ständigen Erwartung unangenehmer Konsequenzen durch das erlebte
Ausbleiben der befürchteten Konsequenzen nach einer
"Reaktionsverhinderung" (Unterlassen von Zwangshandlungen und
Zwangsgedanken). Die Realitätstestung des Wahrheitsgehalts der
Befürchtungen stellt in diesem Sinne eine kognitive Intervention dar.
Die Bedeutung von Kognitionen für Verhaltensänderungen wurde damals
bereits erkannt, jedoch noch nicht systematisch ausgearbeitet. Es wurde
vielmehr angenommen, dass ein Realitätstest gleichsam automatisch auch
zu einer Änderung der subjektiven Überzeugungen führen würde, was eine
unzutreffende Auffassung darstellt:
"Auch wenn man dieser Argumentation folgt, erweist sie sich für
Konsequenzen, die in ferner Zukunft befürchtet werden, und für Rituale
mit Symbolcharakter für wenig stichhaltig. Subjektive Einschätzungen,
Bewertungen und Vermutungen haben für die Aufrechterhaltung solcher
Zwänge stärkeres Gewicht als die Erfahrung, daß auf die Unterlassung
keine unmittelbaren Folgen eintreten. Eine Korrektur längerfristiger
Erwartungen geht damit nicht notwendig einher. Dem entspricht ein
reduzierter Behandlungseffekt durch Reaktionsverhinderung."
Grundsätzlich besteht jeder Zwang aus zwei Komponenten:
1. Ein bestimmtes Verhalten, Denken oder Fühlen, das negativ bewertet
wird (unangenehm, belastend, gefährlich usw.). Dies umfasst den
Angstaspekt von Zwangsstörungen. In der kognitiven Verhaltenstherapie
werden diese Bewertungsprozesse analysiert und verändert.
2. Ein verhaltensbezogenes und/oder kognitives (Zwangs-)Ritual, mit dem
das negativ erlebte Verhalten, Denken oder Fühlen auf eine ganz
bestimmte Art zu bewältigen bzw. zu neutralisieren versucht wird. Dies
nennt man den Abwehraspekt von Zwangsstörungen. Dieser Mechanismus wird
im Rahmen einer kognitiven und konfrontativen Therapie abgebaut.
Die Dynamik einer Zwangsstörung besteht darin, dass die
unwillkürlichen, aufdringlichen Gedanken, Vorstellungen und Impulse,
die steigende Angst und Unruhe verursachen, durch willkürliche
verhaltensbezogene und kognitive Zwangsrituale zu neutralisieren
versucht werden mit dem Ziel, Angst, Unruhe und mögliches Unglück zu
vermindern bzw. zu verhindern.
Zwänge bestehen aus einem vierstufigen Ablaufschema, wie die Experten
Salkovskis und Reinecker anschaulich aufzeigen:
1. Belastender, aufdringlicher Gedanke/Reiz: "Ich könnte ein Kind verletzen". "Das ist schmutzig".
2. Bewertung: "Dies ist schlimm". "Dies ist gefährlich". "So darf man nicht denken".
3. Physiologische Erregung und Unbehagen: Physiologische Unruhe, Erregung, Angst usw.
4. Neutralisieren: Beseitigen der "gefährlichen" Sachen, Abwehr des
Gedankens durch ein Ritual (Zwangshandlung, kognitives Ritual).
Am Beginn eines Zwangs stehen aufdringliche Gedanken, die als
gefährlich oder moralisch verwerflich bewertet werden. Dies führt zu
Erregung und Unruhe, die man durch verschiedene Formen der Entschärfung
zu reduzieren versucht. Wenn möglich, wird die zwangsauslösende
Situation überhaupt gemieden. Wenn dies unmöglich ist, erfolgt ein
Ritual zur Verhinderung eines vermeintlichen Schadens (z.B. Waschen)
bzw. zur Wiedergutmachung oder Neutralisierung eines angenommenen
Fehlers. Das Neutralisieren des Gedankens, das Beseitigen eines
"gefährlichen" Objekts und das Vermeiden einer gefürchteten Situation
kann nie vollständig gelingen. Es kommt daher im Sinne einer
Rückkopplung zu erneuter Erregung und Unruhe, zu erneutem Auftreten des
auslösenden Gedankens, zu intensivierten kognitiven oder
verhaltensbezogenen Ritualen.
Foa & Wilson beschreiben einen sechsstufigen Verlauf von Zwangssymptomen:
1. Auslösendes Ereignis.
Bei Zwangshandlungen gibt es stets ein auslösendes Ereignis
(vermeintliche Verunreinigung, fehlerhafte Kontrolle, unbefriedigende
Ordnung u.a.), bei Zwangsgedanken fehlt meist ein auslösendes Ereignis.
Situationen und Ereignisse, die großes Unbehagen oder den Drang zu
einem Zwangsverhalten auslösen, werden zu vermeiden versucht. Wenn dies
nicht möglich ist, dienen Zwangsrituale der Abwehr befürchteter
Konsequenzen bzw. der Wiedergutmachung von vermeintlich eingetretenem
Schaden.
2. Einsetzen von Zwangsgedanken.
Es treten wiederkehrende, negative Gedanken, Bilder oder Impulse auf
(z.B. "Durch meine Verunreinigung bin ich eine Gefahr für meine
Angehörigen"; "Ich könnte mein Kind töten"; "Habe ich den Ofen wirklich
abgedreht?").
3. Entstehung von Befürchtungen und Ängsten.
Es werden bestimmte Konsequenzen gefürchtet, wenn die vermeintlichen
Gefahren nicht vermieden bzw. durch Zwangsrituale nicht bewältigt
werden ("Wenn ich jetzt nicht XY tue oder denke, muss meine Mutter
sterben"; "Wenn ich mein Kind töte, komme ich ins Gefängnis"; "Wenn der
Ofen nicht abgedreht ist, wird unser Haus abbrennen"). Die
Zwangsgedanken werden als sehr quälend und unangenehm erlebt. Sie
bewirken Angst, Unsicherheit, Scham, Ekel und vegetative Symptome
4. Drang zum Zwangsverhalten. Der seelische und körperliche Druck bewirkt einen starken Drang zur Ausführung eines Zwangsrituals.
5. Ausführung des Zwangsrituals. Die Zwangsgedanken werden durch verhaltensbezogene oder kognitive Rituale zu bewältigen versucht.
6. Erleichterung und Selbstkritik.
Die Ausführung des Zwangsrituals führt zwar einerseits zu einer
kurzfristigen Reduktion des Unbehagens, verstärkt jedoch andererseits
auch die Selbstkritik über die Ausführung der scheinbar sinnlosen
Rituale.
Wenn die durchgeführten Zwangsrituale keine ausreichende
Sicherheit geben, werden Vertrauenspersonen (Familienangehörige, Ärzte,
Therapeuten) ständig gefragt, ob wirklich kein Unglück passieren kann.
Zwanghaftes Absichern durch Fragen zeigt das Ausmaß an, in dem das
Vertrauen in die eigene Person verlorengegangen ist, so dass Kontrollen
vonseiten anderer erforderlich werden. Wenn die Mitmenschen
entsprechend beruhigende Antworten abgeben, verstärken sie die
Zwangsstörung, weil die Betroffenen dadurch nicht lernen, ihren eigenen
Kontrollen zu vertrauen.
Menschen mit Zwangsstörungen haben vor der Ausführung der Zwangsrituale
keine klar überprüfbaren Kriterien, an denen sie hinterher eindeutig
erkennen können, ob sie das entsprechende Verhalten (z.B. Händewaschen)
tatsächlich ausreichend ausgeführt haben. Es besteht nur ein nicht
näher bestimmbares Gefühl, dass es jetzt passt oder nicht. Das
Zwangsverhalten endet daher immer häufiger erst mit der
körperlich-seelischen Erschöpfung oder durch andere Umstände (z.B. kein
Warmwasser mehr vorhanden, aufgeraute und schmerzende Hände, massive
Interventionen vonseiten der Umwelt).
Der Verhaltenstherapeut N. Hoffmann stellt dies treffend dar:
"In vielen Fällen wissen die Kranken, vor und während der Kontrolle,
daß der Sachverhalt in Ordnung ist. Aber sie sind nicht zufrieden mit
ihrem Erleben. Dieses Erleben ist es, das sie durch weitere Kontrollen
verändern wollen."
Die Zusammenhänge zwischen äußeren Auslösern (Objekten und
Situationen), inneren Auslösern (Gedanken, Vorstellungen und Impulsen),
befürchteten Konsequenzen ohne Vermeidung bzw. ohne Zwangsritual
einerseits und den kognitiven sowie verhaltensbezogenen Zwangsritualen
andererseits werden durch die nachfolgende Tabelle anhand von
Beispielen zu veranschaulichen versucht.
Abläufe bei verschiedenen Zwangsstörungen
Zwangsstörungen
drehen sich meist um die Themen Verantwortung, Schuld, Unsicherheit und
Zweifel, nicht akzeptierbare sexuelle Handlungen, abgelehnte aggressive
Impulse, religiös motivierte Gewissensbisse, Befürchtung negativer
Konsequenzen bzw. Katastrophen. Aus kognitiver Sicht sind
gelegentliche, unwillkürlich auftretende aufdringliche Gedanken als
durchaus normal anzusehen und nach einer englischen Untersuchung bei
95% der Menschen anzutreffen, z.B. jemand beim Autofahren zu verletzen,
mögliche Erkrankung eines Familienangehörigen, aggressive Phantasien
oder sexuelle Wünsche, die dem persönlichen Wertsystem widersprechen
und keinesfalls ausgelebt werden. Erst die Bewertung dieser Gedanken
als negativ und bedrohlich führt zu Unruhe und Angst, wie Salkovskis in
England und Reinecker sowie Lakatos in der BRD überzeugend dargelegt
haben. Durch die Bewertung als schlimm und verwerflich erhalten diese
Gedanken eine besondere affektive Bedeutung und bewusste Beachtung,
verglichen mit anderen Überlegungen, die nicht aus dem Strom der
Gedanken als derart gefährlich hervorgehoben werden. Im Gegensatz zur
tatsächlichen Absicht kommt es zur Fixierung auf die unerwünschten
Gedanken, sodass diese erst recht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit
bleiben und viel Energie zur Verdrängung erfordern.
Menschen ohne Zwangsstörung können die sich aufdrängenden Gedanken und
Vorstellungen eher tolerieren und übergehen, wodurch diese von allein
aus dem Mittelpunkt der Aufmerksamkeit treten, was Zwangspatienten
aufgrund der Bedrohlichkeit der Inhalte nicht gelingt. Zwangspatienten
müssen die ihrem Wertsystem widersprechenden Gedanken, Phantasien und
Impulse als gegeben annehmen und aushalten lernen. Die bisherigen
Bewältigungsversuche (Unterdrückung, Vermeidung, Gegenrituale) haben
das Ausufern zu einer krankheitswertigen Störung massiv verstärkt.
Zwangskranke überschätzen im Vergleich zu Gesunden die
Wahrscheinlichkeit von Gefahren und haben daher bei alltäglichen
Verhaltensweisen ständig den Eindruck, ein Risiko einzugehen.
Zwangskranke überschätzen neben der Wahrscheinlichkeit einer Gefahr
auch das Ausmaß ihrer persönlichen Verantwortlichkeit für eine
befürchtete Katastrophe. Zwänge stellen demnach den Versuch dar, alles
zu tun, um sich nicht schuldig oder depressiv fühlen zu müssen, weil
das man das drohende Unheil nicht abgewendet hat.
Zwänge wurden schon immer als die "Krankheit des Zweifelns" bezeichnet.
Eine massive Unsicherheit, die sich trotz allen Bemühens nicht in
ausreichende Sicherheit umwandeln lässt, bildet das Fundament einer
Zwangsstörung (vor allem, wenn es um Garantien geht, eine von der
Umwelt oder vom Patienten ausgehende Bedrohung abwenden zu können).
Daraus resultieren Angst und Unruhe, was durch die Zwänge zu beseitigen
versucht wird. Zur Erklärung und therapeutischen Beeinflussung von
Zwängen sind kognitive Ansätze sehr hilfreich. Zwangsstörungen stellen
nach Reinecker im wesentlichen kognitive Störungen dar, die durch das
Zwei-Faktoren-Modell nicht ausreichend erklärt werden können. Dieses
Konzept ist ein Erklärungsmodell für Handlungen, nicht jedoch für
Gedanken. Viele Zwangspatienten vermeiden nicht ihre zwangsauslösenden
Stimuli, sondern fühlen sich geradezu magisch angezogen.
Es gibt bislang kein umfassendes, allseits akzeptiertes theoretisches
Konzept, in der Literatur werden jedoch folgende kognitive Aspekte
angeführt und diskutiert:
- Fehlende
Ambiguitätstoleranz: Unsicherheit und Zweifel können nicht ertragen
werden, sodass die Art der Problemlösung (hundertprozentige Sicherheit)
selbst zum Hauptproblem wird.
- Extremes
Sicherheitsbedürfnis und Unfähigkeit, angesichts von
unwahrscheinlichen, aber dennoch nicht sicher ausschließbaren Gefahren
und Bedrohungen (z.B. befürchtete Katastrophen, Krankheiten, Tod,
Gefährdung anderer) mit einem Restrisiko leben zu können.
- Vermeidung
von Verantwortung, Angst vor falschen Entscheidungen und fehlerhaften
bzw. schuldhaften Handlungen: Ablehnung jeglicher Verantwortung für
prinzipiell mögliche Fehlentscheidungen, sodass nötige Entscheidungen
hinausgezögert werden, oft bis zur völligen Entscheidungsunfähigkeit
(Motto: "Lieber keine Entscheidung als eine Fehlentscheidung!").
Erhöhte Verantwortung führt sofort zu verstärktem Kontrollverhalten.
- Entscheidungsschwierigkeiten
aufgrund des Gefühls unzureichender Informationen für eine
Entscheidung, sodass durch weitere Informationssammlungen mehr
Sicherheit zu erlangen versucht wird, ohne dass dann tatsächlich eine
Entscheidung getroffen wird oder die getroffene Entscheidung nicht
wieder bezweifelt wird.
- Subjektive
Überschätzung der Gefährlichkeit von Situationen und kaum korrigierbare
Erwartung von Misserfolg und negativen Konsequenzen. Alle negativen
Konsequenzen werden als sehr gefährlich und daher nicht aushaltbar
bewertet.
- Vermeidung
von sozialer Kritik als zentrales Motiv für Kontrollzwänge. Viele
Zwangspatienten fühlen sich sofort sicher, wenn andere die
Verantwortung für das eigene Tun übernehmen, sodass sie das
Kontrollieren aufgeben können, weil keine Kritik zu warten ist, keine
Fehlergefahr besteht und somit auch keine Schuldgefühle zu bewältigen
sind.
- Erkenntnis,
durch ständige Kontrollbemühungen des letztlich Unkontrollierbaren die
eigene Ohnmacht noch stärker erleben zu müssen, was erst recht zu
erneuten Sicherheitsbestrebungen und Kontrollbemühungen führt.
- Extremes
Kontrollbedürfnis, alles im Griff haben zu wollen, auch alle spontanen
Gefühle und Gedanken, um Unvorhergesehenes und damit Ängstigendes
ausschalten zu können.
- Angst vor Spontaneität sowie vor Triebhaftigkeit (deswegen z.B. Ausbildung starker sexueller Hemmschwellen).
- Paradoxes
Bestreben, alles, was spontan auftritt, kontrollieren zu wollen, was
zur Aufmerksamkeitsfixierung auf den ursprünglich nur flüchtig
auftretenden Gedanken, Vorstellungsinhalt oder Gefühlszustand führt.
- Irrealer
Anspruch, gewisse tabuisierte und als unmoralisch bewertete Gedanken
und Gefühle überhaupt nicht haben zu dürfen, sodass sich Zwänge gerade
um die Abwehr sexueller, aggressiver und blasphemischer
(gotteslästerlicher) Gedanken und Gefühle drehen.
- Unrealistische Perfektionsideale als Kompensationsversuch von Minderwertigkeitsgefühlen.
- Extrem hoher Leistungsdruck, der Vergnügen im Leben kaum zulässt.
- Extreme Normenorientierung zur Reduzierung von Unsicherheit im Denken und Bewerten.
- Das
ständige massive Bedrängen der Mitmenschen um Bestätigung des eigenen
Denkens und Handelns verstärkt - wenn diese tatsächlich regelmäßig
erfolgt - die eigene Unsicherheit und beeinträchtigt die weitere
eigenständige Urteilsbildung.
- Unveränderbare
Gewohnheitsbildungen, um alles Neue oder jegliches Entscheiden-Müssen
selbst bei trivialen Sachverhalten zu vermeiden.
- Unkorrigierbare
negative Erwartungshaltungen: mangelnde Erfolgserlebnisse im Umgang mit
den Zwängen führen zu beständigen Erwartungsängsten.
- Unfähigkeit,
anstelle von Gefühlen klar operationalisierbare Bewertungskriterien zu
entwickeln (z.B. bei Wasch- und Kontrollzwängen).
- Unerträgliche
Empfindlichkeit angesichts "unvollendeter Gestalten": Bedürfnis nach
völliger "Reinheit", nicht in moralischer Hinsicht, sondern im Sinne
von Vollkommenheit gemeint (z.B. kann ein kleiner, funktionierender und
kaum sichtbarer Ersatzteil bei einem an sich noch neuen Elektrogerät
dieses subjektiv völlig wertlos machen, weil er ständig irritiert).
- Störungen
der Wahrnehmung, z.B. angst- bzw. erregungsbedingte
Aufmerksamkeitsstörungen im Rahmen von Kontrollzwängen. Viele Patienten
berichten von eingeschränkter Aufmerksamkeit im Moment der
Zwangshandlung, wie wenn sie nicht ganz da wären.
- Mangelndes
Vertrauen in die Gedächtnisleistung in Zusammenhang mit den Zwängen,
d.h. die Betroffenen haben Schwierigkeiten, eine bestimmte Handlung zu
erinnern ("Habe ich wirklich den Ofen abgedreht bzw. die Tür
versperrt?"), was Unsicherheit und Zweifel verstärkt.
- Beeinträchtigungen der Informationsverarbeitung und der Entscheidungsprozesse.
Grundlegende Defizite in der vorläufigen Beurteilung einer Situation.
|
Hand
betont gegenüber den häufig angeführten Kriterien der Sinnlosigkeit und
Unkontrollierbarkeit die Funktionalität von Zwängen:
"Zwangsverhalten resultiert nicht primär aus einem gegen den Willen und
die Einsicht des Individuums laufenden unbeherrschbaren Impuls, es ist
vielmehr durch subjektiv als positiv erlebte intraindividuelle und
(oder) interaktionelle Funktionen mitbedingt und mit aufrechterhalten
(Ausnahme: bestimmte Denkzwänge ...). Auf einer rational-normangepaßten
Ebene mag der Betroffene dieses Verhalten zwar ablehnen, auf der
subjektiven, emotional-kognitiven Ebene ist es für ihn aufgrund dieser
Funktionen aber zugleich unverzichtbar. Dies gilt insbesondere auch für
die eher häufig anzutreffende magische Komponente der Zwänge ..."
Die Funktionalität von Zwängen unterscheidet sich teilweise sehr stark
von jener phobischen Meidungsverhaltens (Ausnahme: bestimmte Wasch- und
Reinigungsrituale). Zwangsstörungen stellen Bewältigungsversuche bei
generalisierten vital-bedrohlichen Ängsten, Unsicherheiten und
Defiziten dar.
Hand versucht mit Hilfe des Konzepts der Bewältigung oder Hilflosigkeit
angesichts von subjektiver Bedrohung und Gefahr Zwangsstörungen aus
kognitiver Sicht zu differenzieren.
Spezifische Funktionen spezifischer Zwänge
Wasch-
und Reinigungszwänge leichter und mittelstarker Ausprägung ähneln
phobischem (Vermeidungs-)Verhalten wesentlich mehr als die anderen
Zwangstypen. Es bestehen Phobie-ähnliche Erwartungsängste, wobei die
Auslöser entweder vermieden oder durch Säuberung nachträglich beseitigt
werden (Ungeschehen-Machen). Die intraindividuelle Hauptfunktion
besteht daher in einer Reduktion der auslöserspezifischen Angst. Durch
die Rituale besteht die Gewissheit der eigenen Verhaltenseffektivität.
Bei starken Wasch- und Säuberungszwängen ist die Angst vor dem Sterben
bzw. dem Tod anderer infolge von Verunreinigung so ausgeprägt, dass
durch das Ausufern der Zwänge jede Teilnahme am Leben und jede
Lebensqualität verloren gegangen ist.
Ordnungs-
und Kontrollzwänge dienen oft (als Folge primärer und sekundärer
sozialer Defizite) der Reduktion von Selbstunsicherheit und Angst vor
Ablehnung durch andere. Die Übererfüllung sozialer Normen in den
Bereichen Ordentlichkeit, Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit und
Zuverlässigkeit soll soziale Zustimmung und Belohnung sicherstellen,
geradezu erzwingen ("erzwängeln"). Diese Strategie wird im Alltags- und
Berufsleben häufig angewandt und als teilweise wirksam erlebt, kann
aber bei Ausbleiben der erhofften Reaktionen so ausufern, dass die
Kontroll- und Ordnungshandlungen stark leistungshemmend wirken und
dadurch einen Teufelskreis in Gang setzen: vermehrtes Zwangsverhalten
führt zu verminderter sozialer Anerkennung und zunehmender Ablehnung,
was ein intensiveres Zwangsverhalten bewirkt.
Verunsicherungen durch neue Lebenssituationen werden häufig durch
Kontrollzwänge zu bewältigen versucht. Kontrollzwänge können der
Versuch der Lebensbewältigung in einer Situation sein, die man auf sich
selbst gestellt ansonsten für kaum bewältigbar hält. Eine bislang eher
unselbständige Mutter mit zwei Kleinkindern fühlt sich z.B. nach dem
plötzlichen Tod des Ehemannes völlig überfordert und entwickelt durch
übermäßige Kontrollen zumindest in Teilbereichen kompensatorisch
Sicherheit. Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung hirnorganischen
Ursprungs versuchen nicht selten durch Kontrollzwänge mögliche Fehler
zu vermeiden.
Die Rituale bei Ordnungs- und Kontrollzwängen geben zwar noch Hoffnung
auf die eigene Verhaltenseffektivität, sicherheitshalber werden jedoch
- sehr viel früher als bei den anderen Zwängen - magische Elemente
(z.B. Zähl- und Wiederholungszwänge) eingebaut. Die magischen
Verhaltensweisen ermöglichen eine Verkürzung der Zwangshandlungen, weil
die Sicherheit nicht mehr durch die eigenen Kontrollen, sondern durch
die weniger aufwendigen magischen Rituale (z.B. bestimmte Sprüche oder
Gesten) gewährleistet wird.
Säuberungs-, Ordnungs- und Kontrollzwänge haben oft die intrapsychische
Funktion, von einer negativen Befindlichkeit bzw. von einer vorhandenen
Depression im Sinne einer Beschäftigungstherapie abzulenken. Sie können
aber auch einen Kompensationsversuch bei Gedächtnisausfällen darstellen
(bei depressiv oder hirnorganisch bedingten Konzentrations- und
Merkfähigkeitsstörungen).
Zähl-, Wiederholungs-, Berührungs- und Sprechzwänge sind durch ein
ausgesprochen magisches Denken charakterisiert (z.B. "gute" Zahlen
wiederholen, bestimmte objektiv unnütze Bewegungen). Es wird versucht,
durch bestimmte Rituale Unheil von sich oder anderen abzuwenden, obwohl
vom Verstand her klar ist, dass die entsprechenden Vorstellungen und
Handlungen unsinnig sind. Angst und Unsicherheit, dass einem selbst
oder den anderen etwas zustoßen könnte, können nicht durch eigene
Leistung ertragen oder bewältigt werden, sondern werden durch den
Glauben an die magische Kraft der Rituale zu überwinden versucht.
Aus dem Alltagsleben gibt es dafür viele Beispiele (z.B. Geburtsdaten als Lottozahlen).
Bei Gedankenzwängen besteht die unkorrigierbare Erwartung von
unvermeidbaren Katastrophen und infolgedessen die Gewissheit der
eigenen Hilflosigkeit, wobei das Symptomverhalten die negativen
Erwartungen (bzw. Ängste, Schuldgefühle, Depression) sogar verstärkt
statt abschwächt, wie dies bei anderen Zwängen der Fall ist.
Zwangsgedanken sind deshalb häufiger mit einer Depression verbunden als
die anderen Zwangsstörungen. Manchmal werden die vermeintlichen
Katastrophen sogar als bereits eingetreten erlebt, auch wenn die Umwelt
dies nicht glauben will. In dieser Hinsicht besteht bei Gedankenzwängen
oft eine größere Ähnlichkeit mit wahnhaften Depressionserkrankungen als
bei anderen Zwangsstörungen.
Denkzwänge können die Funktion haben, negative Emotionen oder
Kognitionen zu vermeiden (ähnlich wie das ständige Sorgen bei einer
generalisierten Angststörung).
Die Denkzwänge "Grübeln vor bzw. nach einer Handlung" haben bei
Menschen mit Selbstunsicherheit und sozialen Defiziten eine ähnliche
Funktion wie Ordnungs- und Kontrollzwänge (Kompensationsversuch von
Selbstunsicherheit und sozialer Angst).
Zwangsgedanken im Sinne von Zwangsbefürchtungen, "sich selbst oder
anderen Schaden zufügen" (z.B. das eigene Kind mit dem Messer zu
verletzen oder zu töten) wirken oft gerade durch die subjektive
Gewissheit der bevorstehenden Katastrophe extrem belastend und sind oft
Ausdruck einer Depression oder ein Ventil zum Ausdruck ansonsten
verbotener Aggression.
Menschen mit Zwangsstörungen weisen oft mehr Sozialangst und
Unsicherheit auf, als durch ihr pseudo-selbstsicheres Verhalten zu
vermuten wäre. Ohne das Mittel der Zwänge fehlt oft die soziale
Durchsetzungsfähigkeit. Die Erkenntnis der systemisch-interaktionellen
Funktionalität von Zwängen bedeutet daher, dass neben der Technik der
Reizkonfrontation mit Reaktionsverhinderung auf der
partnerschaftlichen, familiären, sozialen und beruflichen Ebene
ebenfalls interveniert werden muss. Das Hauptziel bei Zwangsstörungen
ist nicht einfach nur die Symptombeseitigung, sondern der Aufbau von
sozial adäquatem und effektivem Alternativverhalten.
Autor:
Dr.Hans Morschitzky
|
|
|
|