Transparenz

Die Deutsche Angst-Hilfe e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und engagiert sich für die Interessen von Menschen mit Angst- oder Panikstörungen. Die Finanzierung der Projekte und der Vereinsverwaltung ist stark von der Unterstützung durch Förderungen und Spenden abhängig. Auf dieser Seite stellen wir daher unsere Förderer und die geförderten Projekte vor, und unsere Satzung, aus welcher sich der Vereinszweck ergibt.

Pauschalförderung

Die DASH erhält nach § 20h SGB V jährlich Fördergelder der “GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene”. 2022 waren es 99.000,- € in der Pauschalförderung. Die Bewilligung für 2023 steht noch aus.

Projektförderung

2022 fördert der BKK-Dachverband unser Projekt “DASH Jahrestagung” mit 15.994€


2022 unterstützt die Techniker Krankenkasse das Projekt “Multimediales Starter Kit für Angstselbsthilfe” mit 20.844€”


2022 fördert die DAK gleich zwei Projekte der DASH. Die Entwicklung eines Online-Schulungs-Konzeptes für Angstselbsthilfe mit 10.800€ und für unsere Peer-Online-Beratung mit 9.660€.


2022 fördert außerdem die AOK das Peer-to-Peer Beratungstelefon der DASH mit 10.076€

Für die Inhalte der Projekte ist die Deutsche Angst-Hilfe e.V. verantwortlich.
Etwaige Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse sind hieraus nicht ableitbar.

Satzung

Die Satzung unseres Vereins hält den Vereinszweck fest und klärt auf, welchem Ziel sich unser Verein verschrieben hat.

Satzung

Freistellungsbescheid

Der Freistellungsbescheid bestätigt die Gemeinnützigkeit der Deutschen Angst-Hilfe e.V.

Freistellungsbescheid

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