Transparenz und Finanzierung
Die Deutsche Angst-Hilfe e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und engagiert sich für die Interessen von Menschen mit Angst- oder Panikstörungen. Die Finanzierung der Projekte und der Vereinsverwaltung ist stark von der Unterstützung durch Förderungen und Spenden abhängig. Auf dieser Seite stellen wir daher unsere Förderer und die geförderten Projekte vor, und unsere Satzung, aus welcher sich der Vereinszweck ergibt.
Pauschalförderung
Die DASH erhält nach § 20h SGB V jährlich Fördergelder der “GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene”. 2024 erhält der Verein hierdurch 107.000,- € von der Pauschalförderung.
Projektförderung durch die Krankenkassenverbände
2024 fördert der BKK DAchverband das Projekt “Ehrenamtskonzept” mit einem Betrag von 8.554,50 €.
2024 und 2025 fördert die Techniker Krankenkasse das Projekt “Online-Selbsthilfegruppen” mit einem Betrag von gesamt 24.549,70 €.
2024 fördert die KKH das Projekt “Resourcenstärkung mit Online-Events” mit einem Betrag von 15 000 €.
2024 fördert die DAK folgende Projekte:
– Alltagsnavigator – Infobroschüre für Angstpatienten in Kliniken” mit
€ 31.324,50 .
– Digitale DASH Info-Broschüre (Erst-Kontakt) und Nachdruck Print Version mit € 10.162,80 .
Seit Ende 2023 unterstützt die Barmer unser Projekt Peer-to-Peer Chaberatung mit € 15.664,-
Für die Inhalte der Projekte ist die Deutsche Angst-Hilfe e.V. verantwortlich.
Etwaige Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse sind hieraus nicht ableitbar.
Satzung
Die Satzung unseres Vereins hält den Vereinszweck fest und klärt auf, welchem Ziel sich unser Verein verschrieben hat.
Freistellungsbescheid
Der Freistellungsbescheid bestätigt die Gemeinnützigkeit der Deutschen Angst-Hilfe e.V.