Transparenz und Finanzierung

Die Deutsche Angst-Hilfe e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und engagiert sich für die Interessen von Menschen mit Angst- oder Panikstörungen. Die Finanzierung der Projekte und der Vereinsverwaltung ist stark von der Unterstützung durch Förderungen und Spenden abhängig. Auf dieser Seite stellen wir daher unsere Förderer und die geförderten Projekte vor, und unsere Satzung, aus welcher sich der Vereinszweck ergibt.

Pauschalförderung

Die DASH erhält nach § 20h SGB V jährlich Fördergelder der “GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene”. 2024 erhält der Verein hierdurch 107.000,- € von der Pauschalförderung.

Projektförderung durch die Krankenkassenverbände

2023 fördert der BKK-Dachverband unser Projekt “Selbsthilfe Bewegen, Module 1+3″ mit 19.600€


2023 unterstützt die Techniker Krankenkasse das Projekt “Supervision für Ehrenamtliche in der Angstselbsthilfe” mit € 6255,45.

Zusätzlich unterstützt die TK das Projekt “Kommunikationskonzept für zielgruppenspezifische Ansprache bisheriger und neuer Zielgruppen” mit € 13642,50.


2023 fördert die DAK das Projekt “DASH Infobroschüre (Erstkontakt)” mit € 45 000.


2023 fördert der AOK Bundesverband unseren Podcast mit 17.784 €.


Seit Ende 2023 unterstützt die Barmer unser Projekt Peer-to-Peer Chaberatung mit € 15.664,-


Für die Inhalte der Projekte ist die Deutsche Angst-Hilfe e.V. verantwortlich.
Etwaige Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse sind hieraus nicht ableitbar.

Satzung

Die Satzung unseres Vereins hält den Vereinszweck fest und klärt auf, welchem Ziel sich unser Verein verschrieben hat.

Satzung

Freistellungsbescheid

Der Freistellungsbescheid bestätigt die Gemeinnützigkeit der Deutschen Angst-Hilfe e.V.

Freistellungsbescheid