Transparenz und Finanzierung
Die Deutsche Angst-Hilfe e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und engagiert sich für die Interessen von Menschen mit Angst- oder Panikstörungen. Die Finanzierung der Projekte und der Vereinsverwaltung ist stark von der Unterstützung durch Förderungen und Spenden abhängig. Auf dieser Seite stellen wir daher unsere Förderer und die geförderten Projekte vor, und unsere Satzung, aus welcher sich der Vereinszweck ergibt.
Pauschalförderung
Die DASH erhält nach § 20h SGB V jährlich Fördergelder der “GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene”. 2023 erhält der Verein hierdurch 100.000,- € von der Pauschalförderung.
Projektförderung durch die Krankenkassenverbände
2023 fördert der BKK-Dachverband unser Projekt “Selbsthilfe Bewegen, Module 1+3″ mit 19.600€

2023 unterstützt die Techniker Krankenkasse das Projekt “Supervision für Ehrenamtliche in der Angstselbsthilfe” mit € 6255,45.
Zusätzlich unterstützt die TK das Projekt “Kommunikationskonzept für zielgruppenspezifische Ansprache bisheriger und neuer Zielgruppen” mit € 13642,50.

2023 fördert die DAK das Projekt “DASH Infobroschüre (Erstkontakt)” mit € 45 000.
2022 fördert die DAK gleich zwei Projekte der DASH. Die Entwicklung eines Online-Schulungs-Konzeptes für Angstselbsthilfe mit 10.800€ und für unsere Peer-Online-Beratung mit 9.660€.

2023 fördert der AOK Bundesverband unseren Podcast mit 17.784 €.
2022 fördert außerdem die AOK das Peer-to-Peer Beratungstelefon der DASH mit 10.076€

Für die Inhalte der Projekte ist die Deutsche Angst-Hilfe e.V. verantwortlich.
Etwaige Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse sind hieraus nicht ableitbar.
Satzung
Die Satzung unseres Vereins hält den Vereinszweck fest und klärt auf, welchem Ziel sich unser Verein verschrieben hat.
Freistellungsbescheid
Der Freistellungsbescheid bestätigt die Gemeinnützigkeit der Deutschen Angst-Hilfe e.V.