Der Weg zur Psychotherapie

Wer sich dazu entschließt eine Psychotherapie zu machen, braucht Geduld.
Der Weg zu einem passenden Therapieplatz kann mühsam sein.
Lass dich nicht entmutigen – wir zeigen dir hier, was zu tun ist.

Beschaffe dir alle nötigen Informationen

Nimm dir zunächst Zeit, dich über die verschiedenen Therapieverfahren zu informieren. Nicht alle werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, trotzdem ist es wichtig eine für dich und deine Situation passende Therapieform zu finden. Frag´ wenn möglich in deiner Selbsthilfegruppe und deinem Umfeld nach Empfehlungen.

Beratung

Du kannst Dich an die Sozial-psychiatrischen Dienste, Beratungsstellen der Caritas oder der Diakonie, psychiatrische Ambulanzen und den Psychotherapie Informationsdienst (PID) wenden und dich über deine Möglichkeiten und eine für dich passende Therapieform beraten lassen.

Therapeut:innenensuche

Lass´ dich nicht entmutigen. Die Psychotherapieplatzsuche kann anstrengend sein. Achte auf deine Ressourcen. Vielleicht kann eine nahestehende Person einige Kontaktaufnahmen übernehmen, denn du wirst Sätze hören wie “Leider habe ich in absehbarer Zeit keinen freien Therapieplatz”. Diese können in deiner belasteten Situation zu Entmutigung und Hilflosigkeit führen. Du musst da nicht alleine durch. Traue dich zu delegieren.

Mögliche Quellen sind das Internet, Krankenkassen und der PID. Höre dich im Bekanntenkreis um, vielleicht hat auch eine Selbsthilfegruppe, dein:e Hausärzt:in oder Bekannte und Freunde einen Tipp für dich.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst (Telefonnummer: 116 117) verfügt über eine Termin-Service-Stelle. Diese hilft dir bei der Suche und vermittelt freie Termine, sowie freie Therapieplätze.

Kontaktaufnahme

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hast du das Recht, dich direkt an jeden Anbieter von Psychotherapie zu wenden, der ein anerkanntes Verfahren praktiziert und über eine Kassenzulassung verfügt. Solltest du keine:n Therapeut:in mit Kassenzulassung und freien Kapazitäten finden, besteht die Möglichkeit des Kostenerstattungsverfahren für Therapeut:innen ohne Kassensitz. Deine Krankenkasse kann dir hierfür Antworten über das jeweilige Vorgehen geben.

Bei privaten Krankenkassen sind die Bedingungen sehr unterschiedlich. Informiere dich direkt bei deiner Krankenkasse, nach dem Ablauf.

Probesitzungen

Wenn du gesetzlich versichert bist, hast du Anspruch auf 2-4 Probesitzungen. In dieser Zeit findest du heraus, ob der Therapieplatz zu dir passt. Der PID empfiehlt, sich bei mehreren Praxen einen Termin für eine Probesitzung geben zu lassen.

„Zum einen haben viele psychotherapeutische Praxen Wartelisten und Sie erhöhen so Ihre Chancen, möglichst schnell einen Therapieplatz zu erhalten. Zum anderen haben Sie als Patient die Möglichkeit, zunächst einmal Probesitzungen in Anspruch zu nehmen um herauszufinden ob die Therapeutin/ der Therapeut zu Ihnen passt. Es ist durchaus üblich und empfehlenswert, sich auf mehrere Wartelisten setzen zu lassen.“

Psychotherapie Informationsdienst (PID)

Psychotherapeutische Sprechstunde

Bevor eine weitergehende psychotherapeutische Behandlung begonnen wird, müssen Patientinnen und Patienten in der Regel eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen. Dies dauert meistens 50 Minuten. Ausnahmen gibt es nur für Patient:innen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer stationären Krankenhausbehandlung oder rehabilitativen Behandlung waren.

Untersuchung und Bewilligung

Du hast die Probesitzungen hinter dir und bist mit dem Therapieplatz zufrieden? Dann stelle dich in einer Hausarztpraxis vor. Dort wird geprüft, ob eine medizinische Behandlung von körperlichen Erkrankungen notwendig ist. Der Arzt oder die Ärztin erstellt einen entsprechenden Bericht.

Die Diagnose deiner psychischen Situation erfolgt jedoch durch den/die Therapeut:in. Er/Sie erstellt einen sogenannten “Konsiliarbericht”, schickt diesen zusammen mit einem Antrag auf eine bestimmte Anzahl an Therapiestunden an deine Krankenkasse. Sobald die Krankenkasse die Therapie bewilligt hat, kann es los gehen.

Dein:e Therapeut:in vereinbart mit dir in der Regel einen wöchentlichen festen Termin, zu dem du in den folgenden Wochen und Monaten in die Praxis kommst. Sollte deine Therapie nicht bewilligt werden, wird dich dein:e Therapeut:in darüber informieren.